Elektroschrott, Batterien und Schadstoffe bei der Entrümpelung entsorgen
Bei fast jeder Haushaltsauflösung tauchen alte Fernseher, Kühlschränke, Kabelkisten, Akkus, Energiesparlampen, Farbreste oder Reinigungsmittel auf. Diese Dinge gehören nicht in Restmüll, Sperrmüll oder einen gemischten Container. Diese Seite zeigt die üblichen Entsorgungswege – und worauf Sie achten sollten, wenn eine Firma das übernimmt.
Kurzüberblick: Was gehört wohin?
| Gegenstand | Üblicher Weg |
|---|---|
| Elektro- und Elektronikgeräte (alles mit Stecker, Akku oder Batterie) | Wertstoffhof / kommunale Sammelstelle oder Rücknahme im Handel – nicht in Rest- oder Sperrmüll (Symbol: durchgestrichene Mülltonne) |
| Große Geräte (Kühlschrank, Waschmaschine, Herd, Fernseher) | Wertstoffhof, je nach Kommune Abholung als Elektro-Großgerät auf Anmeldung, oder Rücknahme beim Kauf eines Neugeräts |
| Batterien und Akkus | Sammelboxen im Handel oder Wertstoffhof; lose Akkus vorher aus Geräten entnehmen, wenn das ohne Werkzeug-Gefahr möglich ist |
| Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen | Als Elektroaltgerät abgeben (Energiespar- und Leuchtstofflampen enthalten Quecksilber); nicht zerbrechen |
| Farben, Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen mit Restinhalt, Pflanzenschutz, Chemikalien, Altöl | Schadstoffmobil / Schadstoffsammelstelle der Kommune; Altöl nimmt in der Regel die Verkaufsstelle zurück |
| Medikamente | Regional unterschiedlich: oft Restmüll, teils Apotheke oder Schadstoffsammlung – Auskunft der Kommune beachten |
Rücknahme im Handel (ElektroG)
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (§ 17 ElektroG) müssen größere Händler Altgeräte zurücknehmen:
- Elektrofachhandel mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte und Lebensmittelhandel mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, der mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbietet
- Kleingeräte (keine äußere Abmessung über 25 cm): kostenlos, ohne Neukauf, bis zu drei Stück je Geräteart
- Großgeräte: kostenlos beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts (1:1)
- Onlinehandel: entsprechende Pflichten, wenn Lager- und Versandflächen für Elektrogeräte mindestens 400 m² groß sind
Für eine ganze Haushaltsauflösung ist der Handel meist nicht praktikabel – dafür ist der kommunale Wertstoffhof gedacht, wo private Haushalte Elektroaltgeräte in üblichen Mengen kostenlos abgeben können. Mengengrenzen und Anmeldepflichten regelt die Kommune.
Vor der Abgabe: Daten löschen
Wer Altgeräte abgibt, ist laut ElektroG selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten vorher zu löschen. Bei einer Haushaltsauflösung betrifft das besonders Computer, Laptops, Handys, Tablets, Router, Kameras, Navis, Drucker mit Speicher und externe Festplatten.
- Geräte mit Speicher vor dem Räumen separat sammeln – nicht pauschal „alles weg“ beauftragen
- Im Nachlassfall: zuerst mit den Erben klären, ob Fotos, Dokumente oder Zugangsdaten gesichert werden sollen
- Werkseinstellung bzw. sicheres Löschen; bei defekten Geräten Datenträger ausbauen oder zertifizierte Datenträgervernichtung beauftragen
- Wenn eine Firma Datenträger mitnimmt: schriftlich festhalten, wie gelöscht oder vernichtet wird
Wenn die Entrümpelungsfirma entsorgt
Seriöse Firmen trennen Elektroschrott und Schadstoffe und geben sie an zugelassene Stellen ab. Das kann Aufwand und damit Kosten verursachen – Elektroschrott ist aber kein Grund für hohe pauschale Aufschläge, wenn er vorher bekannt war.
- Vor der Besichtigung: Großgeräte, Kabel-/Gerätekisten und Schadstoffe (Farben, Chemie, Öl) grob zeigen oder fotografieren
- Im Angebot: steht drin, dass Elektroaltgeräte und Schadstoffe getrennt entsorgt werden?
- Datenträger: behalten Sie diese selbst, oder ist Löschung/Vernichtung schriftlich vereinbart?
- Bei größeren Mengen oder Gewerbe: Entsorgungsnachweis bzw. Wiegeschein erfragen
- Keine Nachforderung „für Sondermüll“ akzeptieren, der bei der Besichtigung sichtbar war und nicht angesprochen wurde
Mehr Kriterien: Seriöse Firma finden. Preisorientierung: Kosten.
Warnsignale
- Zettel- oder Haustürsammler ohne Impressum, die „kostenlos alle Geräte“ abholen – Verbleib unklar, Daten möglicherweise nicht gelöscht
- Farbe, Lösungsmittel oder Öl landen im gemischten Container oder Sperrmüll
- Kühlschränke werden draußen zerlegt (Kältemittel) statt als Ganzes abgegeben
- Keine Aussage dazu, wohin Elektroschrott gebracht wird
Regional nachschauen
Die verbindlichen Regeln stehen bei Ihrem Entsorgungsträger, zum Beispiel in der Region Hannover bei aha (Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover) mit Wertstoffhöfen und Schadstoffsammlung. Für unsere Städteseiten: Hannover, Braunschweig, Hildesheim.